Stand: 03.05.2024
FAAC Türautomation Austria GmbH versteht sich als Rechtsnachfolgerin der record Austria GmbH. FAAC Türautomation Austria GmbH verpflichtet sich, bei in der zugehörigen Servicevereinbarung aufgeführten Türautomaten (nachstehend „Anlagen“ genannt), die Leistungen, je nach Vertragstyp zu erbringen. Nachträglich, nicht von uns durchgeführte Änderungen an der Türanlage oder deren Umfeld, welche eine Zugängigkeit zur Anlage verhindern oder erschweren (z.B. Regale, Holzverschalungen etc.) sind vom Kunden zu entfernen. Andernfalls werden die Kosten für den Mehraufwand von uns zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Leistung von FAAC Türautomation Austria GmbH entfällt bei:
FAAC Türautomation Austria GmbH stellt dem Kunden die Servicegebühr jeweils für 1 Jahr in Rechnung. Die Servicegebühr sowie alle dem Kunden durch FAAC Türautomation Austria GmbH speziell in Rechnung gestellten Ersatzteile sind 10 Tage nach Rechnungslegung netto zu bezahlen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
Sofern sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug befindet, ist FAAC Türautomation Austria GmbH berechtigt, Verzugszinsen von derzeit 9,08% p.a. zuzüglich Mahnspesen von EUR 40,- in Rechnung zu stellen, weitere Serviceleistungen einzustellen und / oder den Servicevertrag fristlos aufzulösen.
FAAC Türautomation Austria GmbH haftet nur für solche Schäden, die nachweislich auf grob schuldhaftes bzw. vorsätzliches Verhalten bei Durchführung der Serviceleistung zurückzuführen sind. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenem Gewinn wird ausgeschlossen.
FAAC Türautomation GmbH leistet auf Ersatzteile eine Garantie von 6 (sechs) Monaten. Glasbruch ist ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen. (Wir empfehlen, eine Versicherung abzuschließen.) Die Garantie erlischt:
Die Vertragsdauer beträgt 4 (vier) Jahre. Beide Parteien sind berechtigt, danach diesen Servicevertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf eines Servicevertragsjahres schriftlich zu kündigen. Wird der Vertrag nicht ordnungsgemäß gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort für die Zahlung des AG ist der Unternehmensort der Hauptniederlassung des AN.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem AG und AN ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Bei sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der AG Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wenn nicht anders vereinbart, ausschließlicher Gerichtsstand am Ort der Hauptniederlassung des AN.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Bei Lieferungen ins Ausland kann der AN nach seiner Wahl auch in der Hauptstadt des Landes, in dem der AG seinen Sitz hat, Klage erheben.
Störungsbehebungen / Regiearbeiten im Zuge und außerhalb von Wartungsarbeiten werden an Sie als Vertragspartner in Rechnung gestellt.
Sollen derartige Arbeiten abweichend an Dritte (z.B. Mieter) verrechnet werden, ersuchen wir Sie schon bei Abschluss dieser Vereinbarung um entsprechende Information. Dies vermeidet zusätzlichen Aufwand und Kosten (25€ Bearbeitungsgebühr) für die etwaige Umschreibung einer Rechnung. Dieser genannte, abweichende Rechnungsempfänger hat auch Ihre Einwilligung zur Beauftragung von Störungsbehebungen.
Zwingenstraße 17
2380 Perchtoldsdorf
Österreich
FN: 73.295 m
UID: ATU 19386901